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Behandlung im Voraus planen (BVP)

Das Alter, eine Krankheit oder Pflegebedürftigkeit machen die Auseinandersetzung mit den Fragen über das Lebensende erforderlich. Welche pflegerischen Maßnahmen, welche medizinischen Behandlungen möchte ich haben? Welche Betreuung wünsche ich mir? Was möchte ich auf keinen Fall?
Mit einem individuellen Beratungsangebot, den sogenannten BVP-Gesprächen, unterstützen wir Sie dabei, selbstbestimmt über Versorgungsmaßnahmen für die letzte Lebensphase entscheiden zu können.
 

Hilfestellung bei der selbstbestimmten Entscheidungsfindung über Versorgungsmaßnahmen

Den Willen des Betroffenen, seine Vorstellungen und Wünsche kennenlernen und dokumentieren. So stellen wir sicher, im Fall der Fälle so handeln zu können, wie es sich der Bewohner vorstellt. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem neben medizinischen Aspekten auch pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche thematisiert und berücksichtigt werden.

Für Bewohner ist das Gespräch von zentraler Bedeutung, aber auch für Angehörige und nahestehende Personen. Gerne können diese an dem BVP-Gespräch teilnehmen, zumal die Erfahrung zeigt, dass eine offene Kommunikation nicht nur entlastend wirkt, sondern auch dazu beitragen kann, wichtige Gesprächs- und Entscheidungsprozesse einzuleiten. Deshalb werden die BVP-Gespräche ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter angeboten.
Finanziert wird das Beratungsangebot von den gesetzlichen Krankenkassen.

Schritte des BVP-Gespräches

Im Rahmen eines Gesprächsprozesses werden die individuellen Wünsche an die zukünftige medizinische Behandlung und Versorgung im Laufe der letzten Lebensphase ermittelt und anschließend in einer wirksamen Patientenverfügung dokumentiert. Diese kann jederzeit aktualisiert werden.

  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten im Rahmen des Aufnahmeprozesses ein BVP-Gesprächsangebot.
  • Auf Wunsch vereinbart der qualifizierte Gesprächsbegleiter zwei Gesprächstermine:
    • Standortbestimmung, Therapiezielfindung und Erstellung des ärztlichen Notfallplans
    • Festlegung bei temporärer und dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit.
  • Das BVP-Gesprächsprotokoll wird unterzeichnet (bei einer Vertretervollmacht auch vom Arzt) und so in der Bewohnerdokumentation abgelegt, dass die Festlegungen des BVP-Gesprächs jederzeit nachvollziehbar sind.
  • Alle Mitarbeiter des Wohnbereichs und ggf. der behandelnde Arzt werden über die Festlegungen des BVP-Gesprächs informiert.
  • Im medizinischen Notfall wird das BVP-Gesprächsprotokoll an die behandelnde Klinik übergeben, um sicherzustellen, dass keine Behandlung gegen den festgeschriebenen Willen des Bewohners erfolgt.
  • Einmal pro Jahr oder bei entsprechender Veranlassung erfolgt eine Nachfrage zur Aktualisierung des festgelegten Willens.