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Gesundheitliche Vorsorge

| Vinzenz von Paul gGmbH

Gesundheitliche Vorsorge

Wie gehen wir mit gesundheitlichen Risiken um? Wie stellen wir uns das Sterben vor? Was sollten wir in der jetzigen Lebensphase tun und lassen? Diese Fragen werden mal mehr, mal weniger öffentlich diskutiert.


Angenommen, wir können eines Tages nicht mehr selbst entscheiden. Gibt es jemanden, der unsere Wünsche genau kennt? Weiß jemand, ab wann wir keine Therapie mehr wollen? Diese Dinge können wir schon vorab festlegen. Dafür gibt es die Patientenverfügung.


Früher war diese hauptsächlich ein Thema der Medizin und Pflege. Heute spielen auch rechtliche Aspekte eine große Rolle. Das gibt den Bewohnern/Patienten einerseits viel Sicherheit. Andererseits ist es nach wie vor wichtig, dabei auch menschlich zu bleiben.


Das Hospiz- und Palliativgesetz regelt die Gesundheitliche Versorgungsplanung. Geschulte Mitarbeiter:innen bieten klärende Gespräche an. Dabei geht es um die Vorstellungen der Patient:innen für die letzte Lebensphase.
Krankenkassen und Leistungsanbieter haben sich zwischenzeitlich geeinigt. Die Finanzierung ist geklärt. Sie haben zusätzlich auch Forderungen an die Qualität formuliert.


Das Konzept für Deutschland heißt „Behandlung im Voraus planen“ (BVP). Es bezieht sich auf ein Modell aus den USA – das Advanced Care Planning. Beiden geht es darum, Vorsorge zu treffen. Vorsorge darüber, wie der Mensch einmal medizinisch behandelt werden will – auch im Notfall.


Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt: Viele Menschen wollen anderen nicht zu Last fallen. Sie möchten selbstbestimmt leben und sterben. Jeder hat das Recht, selbst zu handeln und zu entscheiden.


Vereinheitlichte Beratungsangebote sind sinnvoll, dürfen jedoch den Faktor Mensch nicht vergessen. Es geht hier sehr viel um Autonomie, Selbstbestimmung und Würde. Die geschulten Gesprächspartner müssen sensibel sein. Sie brauchen nicht nur ein Ohr für die Fakten. Genauso wichtig sind die Zwischentöne und Emotionen. Auch darüber soll in den Protokollen zu lesen sein. 

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