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Start für neuen Ausbildungsbereich im St. Anna
Der im 2. Stock des Seniorenzentrums St. Anna angesiedelte Wohnbereich Rosalie wird zum Lern- und Arbeitsfeld für Auszubildende: Dafür wird der Wohnbereich ab März 2023 konzeptionell neu ausgerichtet. Der neue „Ausbildungsbereich Rosalie“ soll den Auszubildenden im St. Anna unter anderem als Übungsfeld für Wohngruppen nach dem Hausgemeinschaftsmodell dienen.
Ein weiterhin zentrales Thema in der Altenhilfe ist der Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es denjenigen, die sich dafür entscheiden den Berufsweg der Altenpflege einzuschlagen, gute Ausbildungsbedingungen zu bieten. Die Vinzenz von Paul gGmbH will hierfür als Ausbildungsträger optimale Ausbildungsbedingungen für zukünftige Fachkräfte schaffen. Ziel ist es, die Auszubildenden während ihrer Lehrzeit analog zu einer theoretischen Wissensvermittlung in der Praxis einzusetzen und dabei individuell zu fördern, um einen erfolgreichen Berufsübergang zu ermöglichen.
Mit dem „Ausbildungsbereich Rosalie“ schaffen wir für unsere Auszubildenden eine lernfeldfreundliche Umgebung, die ihnen zielgerichtete und ganzheitliche Lernprozesse ermöglichen soll. Wir bieten so bestmögliche Bedingungen, um, qualitativ hochwertige Praxisanleitungen und teamübergreifende Lehrsituationen zu schaffen und die Auszubildenden in enger Kooperation mit dem schulischen Ausbildungsträger auf ihre zukünftigen Tätigkeiten optimal vorzubereiten“, sagt Monika Kaufmann, zentrale Praxisanleiterin im Seniorenzentrum St. Anna.
Die Regionalleiterin in Schwäbisch Gmünd, Isolde Otto-Langer ergänzt: „Das Besondere am neuen Lehrbereich ist, das unsere Auszubildenden ausschließlich hier im Rahmen ihrer praktischen Einsätze bis auf ihre Pflichteinsätze zusammen arbeiten. Der Bereich wird von den übrigen Wohnbereichen im Tagdienst abgekoppelt und verfügt über einen eigenen Dienstplan, den die Auszubildenden selbst mitgestalten. Die Auszubildenden stehen somit den übrigen Wohngruppen auch bei Personalausfällen nicht zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme können wir die Kontinuität der praktischen Ausbildung gemäß dem Ausbildungsstand der Auszubildenden besonders gut gewährleisten. Die Verantwortlichkeit der Dienstplangestaltung obliegt der Pflegedienstleitung in enger Abstimmung mit der Praxisanleiterin.“