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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Vinzenz von Paul gGmbH ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 
www.vinzenz-von-paul.de
www.kifazentrum.de
www.rupert-mayer-haus.de
www.landaufwaerts.de


1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Funktionen der Webseiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 

2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
•    Steuerung über Tastatur ist möglich aber nicht optimiert
•    Teilweise keine Untertitel unter Videos
•    Aria Attribute teilweise vorhanden
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 online erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft. Die Aussagen bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen  auf einer Selbstbewertung.  


4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Vinzenz von Paul gGmbH
Soziale Dienste und Einrichtungen
Jahnstr. 30
73037 Göppingen

E-Mail: Info-vvp@vinzenz-sd.de
Telefon: +49 07161 61950
Fax: +49 7161 6195299
www.vinzenz-von-paul.de


5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.